Beratende Baubegleitung eines externen Bausachverständigen

Warum die beratende Baubegleitung eines externen Baugutachter und Bausachverständigen Ihnen sichere Vorteile bringen

Bedingt durch den immer härter werdenden Wettbewerb und die aktuelle Wirtschaftslage ist das Bauen in Deutschland zu einem Tummelplatz für Rechtsstreitigkeiten geworden. Durch Preisdruck entstehende Minderqualität führt zu Misstrauen in die Handwerkskunst des Unternehmers. Andererseits sind Mangelbehauptungen ein Mittel, um Geldforderungen zu blockieren. Bauprozesse ziehen sich aufgrund der Überlastung der Gerichte oft über mehrere Jahre hin und selbst danach gibt es meistens keinen eindeutigen Gewinner. Daher ist es ratsam, bereits im Vorfeld einen Sachverständigen als externen Fachmann mit der abschnittsweisen Baukontrolle zu beauftragen, um einen Rechtsstreit möglichst zu vermeiden.

BaubegleitungNutzen Sie also die beratende Baubegleitung eines externen Sachverständigen! Durch den Einsatz eines externen Sachverständigen wird der Neubau protokolliert, Schäden oder Einbaufehler werden sofort aufgedeckt und kundgetan. Des Weiteren kann die Mithilfe des externen Sachverständigen von großer Bedeutung sein, wenn ein Rechtsstreit sich doch als unvermeidlich herausstellt: Die während der Bauzeit erstellten Fotos und Protokolle sind wichtige Beweismittel. Ein eventuell in einem Rechtsstreit vom Gericht beigestellter Gutachter wird diese Fotos und Protokolle für die Beweisaufnahme nutzen. Dadurch entfallen nachträgliche Probeentnahmen einzelner Bauteile, die - insbesondere bei bereits bezogenen Häusern - sehr unerfreulich und teuer werden können.

Die Leistungen eines externen Baugutachters und Bausachverständigen

Vorsorge durch die beratende Baubegleitung eines Sachverständigen und die protokollierte Abnahmen

• Erdarbeiten
• Fundament + Sohlplatte
• Erdgeschossdecke
• Richten des Gebäudes
• Fertigstellung der Fassade
• Fertigstellung von Putz + Estrich
• Fertigstellung sämtlicher Innenbauteile
• Herstellung der Außenanlagen u. Wege
• Übergabe an den Erwerber
Nicht alle dieser Einzelabnahmen ergeben für jedes Bauvorhaben einen Sinn und sie sind daher je nach Bauvertrag anzupassen.

 

Nachsorge durch Schadensfindung und Ursachenforschung

• Ermittlung von Rissbildung + Feuchteschäden
• sowie Ursachenfeststellung
• Ermittlung von Schimmelbildung + Holzschädlingen
• sowie Ursachenfeststellung
• Ermittlung von statisch relevanten Setzungsschäden und deren Ursache
• Ermittlung und Einstufung des Schadens (hinzunehmende Unzulänglichkeit, Minderungsschaden oder wandelbarer Schaden)

 

Schadensbeseitigung und Schadensbewertung

• Ortung und Fixierung der Schadenstelle
• Ermittlung des Schadenumfangs
• Ausschreibung der Reparaturarbeiten
• Unterstützung bei der Vergabe
• Überwachung der Arbeiten
 

Wir machen Schluss mit Pfusch am Bau!

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